Behandlungswunsch
Wenn Sie in einer persönlichen Krise stecken und das Gefühl haben, nicht mehr alleine herauszufinden, wenn Sie schon länger Leidensdruck verspüren und Sie sich die Frage stellen, ob eine Psychotherapie für Sie wohl das Richtige sein könnte,
Kontaktaufnahme
dann können Sie telefonisch oder per Mail Kontakt mit uns aufnehmen und einen Termin für ein Erstgespräch im Rahmen unserer Sprechstunden vereinbaren. Eine Überweisung vom Arzt ist hierfür im Allgemeinen nicht notwendig.
Psychotherapeutische Sprechstunde
Sie dient dem gegenseitigen Kennenlernen und einer ersten diagnostischen Einschätzung ihrer Problematik. Am Ende der Sprechstunde bekommen Sie eine vorläufige Diagnose und eine Empfehlung für Ihre weitere Behandlung.
Probatorische Sitzungen
Wenn eine ambulante Psychotherapie empfohlen wurde, finden noch mindestens zwei weitere „Probesitzungen“ (die sog. probatorischen Sitzungen) statt. In diesen haben Sie die Möglichkeit, ihr Anliegen ausführlicher zu schildern und weitere Fragen zu stellen. Außerdem soll eine
- detaillierte diagnostische Klärung ihrer Beschwerden erfolgen, aber auch
- geprüft werden, ob das Therapieverfahren für Sie das richtige ist,
- ob ein gutes Arbeitsbündnis geschlossen werden kann und,
- ob die „Chemie“ zwischen Ihnen und Ihrem Therapeuten stimmt.
Therapie
Wenn gemeinsam beschlossen wurde, dass eine Therapie sinnvoll ist, wird ein Antrag bei Ihrer Krankenversicherung gestellt. Bei einer Kurzzeittherapie können zweimal 12 Sitzungen, bei einer Langzeittherapie 60 bis maximal 80 Sitzungen beantragt werden. Die Sitzungen finden zu Beginn der Behandlung möglichst wöchentlich, später in größeren Abständen statt. Die Therapie selbst orientiert sich an ihren individuellen Bedürfnissen und Möglichkeiten. Es werden gemeinsam Behandlungsziele und ein Behandlungsplan entwickelt. Die Dauer ist u.a. vom Erfolg der Behandlung und der Schwere ihrer Erkrankung abhängig.
Psychotherapeutische Akutbehandlung
Wird in der Sprechstunde festgestellt, dass Ihre Beschwerden eine baldige ambulante Behandlung dringend notwendig machen, ist die Durchführung von bis zu 12 Therapiestunden möglich. Sie dienen der Erststabilisierung und der Krisenbewältigung.
Rezidivprophylaxe
Darunter versteht man bei einer Langzeittherapie die letzten Sitzungen, die in größeren Abständen stattfinden sollen und dazu dienen, die erreichten Veränderungen zu festigen und mögliche Rückfälle frühzeitig aufzufangen.
Mehr über Wege zur Psychotherapie und über psychische Erkrankungen finden Sie hier bei der Bundespsychotherapeutenkammer.